30.09.2011

Bundesverwaltungsgericht: Mehr Freizeitausgleich für Feuerwehrbeamte

Feuerwehr-Info 6/2011

In dem Musterverfahren der komba gewerkschaft hat das Bundesver-waltungsgericht am 29.09.2011 eine Grundsatzentscheidung getroffen. Der bisher durch das OVG Münster zugesprochene Anspruch auf Freizeitausgleich von 12,11 Stunden wurde praktisch verdoppelt und mit 24 Stunden pro Monat festgesetzt.

In der mündlichen Verhandlung machten die Richter deutlich, dass den Feuerwehrbeamten ein Anspruch auf angemessenen Freizeitausgleich nach dem Grundsatz von Treu und Glauben für die Stunden, die über die 48-Wochen-Stunden hinaus geleistet wurden, zusteht. Bei der Berechnung dieses Anspruchs muss der geleistete Bereitschaftsdienst in vollem Umfang berücksichtigt werden, um einen Wertungswiderspruch zum Unionsrecht zu vermeiden. In dem Zusammenhang haben die Richter deutlich gemacht, dass – entgegen der bisherigen Rechtsprechung – kein pauschaler Abzug von 5 Mehrarbeitsstunden gemacht werden darf, die der Beamte ansonsten ohne Ausgleich mehrarbeiten muss. Auch dies wird nach dem Recht der Europäischen Union nicht zulässig sein.

Der Anspruch auf Freizeitausgleich wurde ab dem 01.02.2002 bis zum 31.12.2006 zugesprochen. Hierbei haben sich die Richter an dem gestellten Antrag des Musterverfahres orientiert. Leider ist in der mündlichen Verhandlung nicht auf die Fragen der Verjährung und der Höhe eines finanziellen Ausgleich eingegangen worden, weil dies nicht Gegenstand des Verfahrens war. Die Richter teilten mit, dass man die Frage des finanziellen Ausgleichs wie auch die Frage, ob pensionierte Beamte in den Genuss eines Ausgleichs kommen, in späteren Verfahren entschieden werden. Diese werden voraussichtlich im Frühjahr 2012 vor dem Bundesverwaltungsgericht behandelt.
                                             

Wie nun die Ansprüche auf Freizeitausgleich realisiert werden können, bleibt offen. Die Richter deuteten in der mündlichen Verhandlung an, dass der Zeitraum für den Freizeitausgleich ausgeweitet werden könnte. Nähere Einzelheiten wird man sicherlich aus der schriftlichen Urteilsbegründung entnehmen können, die in den nächsten Tagen erwartet wird.

Weitere Ausführungen zu dem Urteil werden wir auf der Feuerwehrtagung der komba gewerkschaft am 20. Oktober 2010 in Bergisch Gladbach geben.

Das Urteil wird Auswirkungen auf die noch offen Verfahren auf Freizeitausgleich haben. In jedem Einzelfall muss nun geprüft werden, wie hoch die Ansprüche auf Freizeitausgleich sind und ob ggf. ein finanzieller Ausgleich möglich ist.

Schon jetzt kann festgestellt werden, dass das Urteil erhebliche Konsequenzen für die Feuerwehren haben wird. In Anbetracht der knappen Personaldecke dürften die Möglichkeiten des Freizeitausgleichs sehr beschränkt sein, so dass nur ein finanzieller Ausgleich in Betracht kommen kann. Die Kämmerer in den einzelnen Kommunen sollten hierzu entsprechende Rückstellungen bilden.

Sobald das schriftliche Urteil vorliegt, werden wir weitere Informationen geben.

Das Urteil kann als großer Erfolg der Bemühungen der komba gewerkschaft gewertet werden, die Rechte der betroffenen Feuerwehrbeamten durchzusetzen. Hier zeigt sich wieder, wie wichtig es ist in einer starken Gewerkschaft zu sein.


Köln, den 30.09.2011

V.i.S.d..P.: Eckhard Schwill, Justiziar der komba gewerkschaft, Norbertstr.3 50670 Köln

Feuerwehr-Info 6/2011 zum downloaden

                                                                                                


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