23.06.2015 / dbb

Schlichterspruch SuE 2015: Arbeitgeber und Gewerkschaften empfehlen Annahme!

Nach einer viertägigen Schlichtung (19. bis 22. Juni 2015) in Bad Brückenau (Rhön) gibt es eine Schlichterempfehlung zur Entschärfung des Tarifkonflikts im Bereich des Sozial- und Erziehungsdienstes.

Die Schlichter Georg Milbradt und Herbert Schmalstieg haben in der Nacht von Montag auf Dienstag einen Schlichterspruch vorgelegt. Für dessen Annahme haben sich sowohl die Schlichtungskommission der Arbeitgeber als auch der Gewerkschaften ausgesprochen. In der Gewerkschaftskommission waren dbb und ver.di gemeinsam vertreten.

Nach intensiven Gesprächen zwischen den Kommissionen und den Schlichtern stellten diese einen Kompromissvorschlag vor, der für beide Seiten tragbar erscheint, um einen festgefahrenen Tarifkonflikt nach sechs ergebnislosen Verhandlungsrunden und vierwöchigem Streik zu befrieden.

 

 



Die Kernpunkte des Schlichterspruchs im Detail

  • Erzieherinnen und Erzieher
    Die Grundeingruppierungvon Erzieherinnen/Erziehern erfolgt in einer neuen Entgeltgruppe S 8a. Das bedeutet eine Anhebung der Entgelte gegenüberder jetzigen Eingruppierung in der S 6 um bis zu 160,94 Euro monatlich. Erzieherinnen/Erzieher mit besonders schwierigen fachlichen Tätigkeiten kommen in eine neue Entgeltgruppe S 8b. Das bedeutet je nach Stufe ein Plus von bis zu 170,43 Euro im Monat. Die Stufenlaufzeit in Stufe 4 wird von acht auf sechs Jahre und in der Stufe 5 von zehn auf acht Jahre verkürzt.
  • Kita-Leitung und deren ständige Vertreter
    Die Eingruppierung von Kita-Leitungen und deren ständiger Vertreterinnen/Vertreter soll insgesamt angehoben werden. In jeder Einrichtung soll eine ständige Vertreterin oder ein ständiger Vertreter bestellt werden. Die Eingruppierung soll wie folgt geändert werden: Für die Herabgruppierung bei einer Unterschreitung der Durchschnittsbelegung um mehr als fünf Prozent soll nicht mehr allein auf das vergangene Jahr, sondern auf einen dreijährigen Betrachtungszeitraum abgestellt werden.

 

  • Kinderpflegerinnen und Kinderpfleger
    Die Grundeingruppierung von Kinderpflegerinnen/Kinderpflegern verbleibt in der S 3 beziehungsweise für Kinderpflegerinnen/Kinderpfleger mit schwierigen Tätigkeiten in der S 4. Die Tabellenwerte werden in der S 3 um durchschnittlich 90 Euro und in der S 4 um durchschnittlich 123 Euro monatlich angehoben.
  • Soziale Arbeit
    Die Entgeltgruppen S 11 und S 12 werden gestrichen. Die Eingruppierung von Sozialarbeiterinnen/Sozialarbeitern und Sozialpädagoginnen/Sozialpädagogen erfolgt dann in die S 11 Ü beziehungsweise S 12 Ü. Die sich bereits in der S 11 Ü und S 12 Ü befindlichen Beschäftigten erhalten bei Erreichen der Stufe 6 eine Zulage in Höhe von 70 Euro beziehungsweise 80 Euro monatlich.
  • Behindertenhilfe/Handwerklicher Erziehungsdienst
    Für die Entgeltgruppe S 4 Fallgruppe 2 (Beschäftigte im handwerklichen Erziehungsdienst) gelten die um durchschnittlich 123 Euro erhöhten Tabellenwerte. Die Eingruppierung von Gruppenleiterinnen/Gruppenleitern in Behindertenwerkstätten wird von der S 5 in die S 7 angehoben.
  • Heilerziehungspflegerinnen/Heilerziehungspfleger werden wie Erzieherinnen/Erzieher eingruppiert.
  • Die Eingruppierung von Heilpädagoginnen/Heilpädagogen erfolgt in die S 9 anstatt wie bisher in die S 8.

Die neuen Regelungen sollen eine Laufzeit von fünf Jahren haben und zum 1. Juli 2015 in Kraft treten.

Bewertung
Der Schlichterspruch ist eine gute Grundlage für die nächste Verhandlungsrunde zwischen VKA und Gewerkschaften. Anders als beim Arbeitgeberangebot von Ende Mai 2015 profitiert von diesem Schlichterspruch der größte Teil der Betroffenen in allen Bereichen des Sozial- und Erziehungsdienstes.

Wie geht‘s jetzt weiter?
Die Schlichtung endete fristgemäß in der Nacht von Montag auf Dienstag. Teil des zwischen VKA und Gewerkschaften vereinbarten Schlichtungsverfahrens ist es, spätestens am dritten Werktag nach Zustellung der Einigungsempfehlung die Verhandlungen wieder aufzunehmen. Die Tarifparteien haben
vereinbart, die Verhandlungen am 24. Juni 2015 in Offenbach wieder aufzunehmen. Basis dieser Verhandlungen ist der Schlichterspruch.

komba/dbb-Flugblatt "Schlichterspruch SuE 2015: Arbeitgeber und Gewerkschaften empfehlen Annahme!" als pdf-Dokument zum Downloaden

Der Wortlaut des Schlichterspruchs kann auf den Sonderseiten des dbb nachgelesen werden.

Nach oben
Kontakt

komba gewerkschaft bremen
Rembertistr. 28
28203 Bremen
Tel.:    0421 6900582 (AB) 
von     9:00-12:00 Uhr
Mail:   info(at)komba-bremen.de
Insta:  @komba_bremen

Nach oben
Wichtige Info

(01.03.2024) Der Einzug der Mitgliedsbeiträge für das 2. Sextal erfolgt am 30. April 2024  (Verwendungszweck = komba gewerkschaft bremen Mitgliedsbeitrag komba 03/2024).

(Änderungen) Sehr geehrte Mitglieder, damit Sie alle unsere Leistungen wahrnehmen können, aber auch um die Gewerkschaftsbeiträge richtig abrufen zu können, bitten wir Sie, etwaige Veränderungen durch Umzüge, Kontenänderungen, Arbeitgeberwechsel etc. ... mitzuteilen. Ein Änderungsformular finden Sie im Kasten "komba informativ".

Nach oben
Elf gute Gründe für eine Mitgliedschaft

Elf gute Gründe für eine Mitgliedschaft in der komba gewerkschaft

Nach oben
Kampagne der komba gewerkschaft

kampagne der komba gewerkschaft

Nach oben
Nach oben
Imagefilm der komba gewerkschaft

Imagefilm der komba gewerkschaft

Nach oben