03.03.2017 / komba gewerkschaft

komba gewerkschaft kritisiert den Entwurf des neuen Verpackungsgesetzes

© antranias / pixabay.com
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Positionspapier Bundes- und NRW-Landesfachbereich Ver- und Entsorgung

Nach intensiven Diskussionen über die Zuständigkeit für die Entsorgung von Verpackungen und stoffgleichen Wertstoffen, hat die Bundesregierung dem Wertstoffgesetz den Rücken gekehrt. Stattdessen ist nun die Verabschiedung des Verpackungsgesetzes geplant. Dieser Entwurf umfasst jedoch – im Gegensatz zum Wertstoffgesetz – keine stoffgleichen Nichtverpackungen. In der Wertstofftonne sollen nur Verpackungen entsorgt werden, die mit dem Grünen Punkt gekennzeichnet sind.

Der vorgelegte Entwurf des Verpackungsgesetzes stellt aus Sicht der Fachbereichsvorstandmitglieder auf Bundes- und auf NRW-Ebene Ver- und Entsorgung der komba gewerkschaft kein effizientes, ökologisches, verbraucherfreundliches und bürgernahes Gesetz dar. Vielmehr wird die Verpackungsverordnung mit ihren seit Jahren bestehenden Schwächen fortgeführt bzw. schrittweise weiterentwickelt und nun in Form eines Gesetzes gekleidet. Die Fachbereichsvorstandsmitglieder bedauern, dass eine Abkehr von den im Koalitionsvertrag gesetzten Zielen der Bundesregierung, „rechtliche Grundlagen zur Einführung der gemeinsamen haushaltsnahen Wertstoffsammlung für Verpackungen und andere Wertstoffe zu schaffen“, stattgefunden hat. Darüber hinaus kritisieren sie nachdrücklich, dass der Gesetzentwurf nach wie vor unscharfe Regelungen hinsichtlich der kommunalen Aufgabenwahrnehmung beinhaltet und somit Rechtsunsicherheiten vorprogrammiert sind (insb. § 22 Absatz 2 VerpackG).

komba fordert Dialog mit Bundesländern
Die Fachbereichsvorstandsmitglieder begrüßen zwar die vom Bundesrat am 10.02.2017 geäußerte Kritik an dem Gesetzentwurf. Allerdings reicht diese Kritik nicht aus, um bestehende Lücken zu schließen. Die Fachbereichsvorstandmitglieder bedauern, dass der Bundesrat die kritischen Empfehlungen des Bundesratsausschusses für Umwelt, Naturschutz und Reaktionssicherheit vom 25.01.2017 nur unzureichend aufgegriffen hat. Die Fachbereichsvorstandsmitglieder fordern daher die Bundesregierung zum erneuten Dialog mit den Bundesländern und zur Überarbeitung des Gesetzentwurfes auf. Ziel bleibt es, ein umfassendes Gesetz zu schaffen, das es ermöglicht, die bestehenden Verwertungsquoten zu erhöhen, ein besseres und innovatives Recycling zu erreichen und sowohl kommunale als auch private Interessen in Einklang zu bringen. Bedauerlicherweise ist der Entwurf des Verpackungsgesetzes in vorgelegter Form für die Erfüllung dieser Anliegen völlig ungeeignet.Am 09.03.2017 wird das Gesetz im Bundestag beraten.

Überblick: Scheitern des Wertstoffgesetzes
Der Bundes- und der Landesfachbereich NRW Ver- und Entsorgung kritisierten bereits mit dem Positionspapier vom 28.01.2016 den vom Bundesumweltministerium (BMUB) am 15.10.2015 veröffentlichten Gesetzentwurf zum Wertstoffgesetz. Stattdessen befürworteten sie den Antrag der Länderinitiative an den Bundesrat, den Gesetzentwurf zu überarbeiten. Der Bundesrat lehnte den Gesetzentwurf zum Wertstoffgesetz am 29.01.2016 ab. Das damals geplante Wertstoffgesetz war ein Gesetzentwurf, mit dem „rechtliche Grundlagen zur Einführung der gemeinsamen haushaltsnahen Wertstofferfassung für Verpackungen und andere Wertstoffe“ geschaffen werden sollten. Das BMUB hat Ende Juli 2016 einen Entwurf vorgelegt, der an Stelle eines Wertstoffgesetzes die Verabschiedung eines Verpackungsgesetzes vorsieht. Daraufhin hat das Bundeskabinett am 21.12.2016 den Entwurf eines Verpackungsgesetzes beschlossen und dem Bundesrat zur Stellungnahme bis zum 10.02.2017 zugeleitet.

Positionspapier Bundes- und NRW-Landesfachbereich Ver- und Entsorgung: "komba gewerkschaft kritisiert den Entwurf des neuen Verpackungsgesetzes" als pdf-Download

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