Starke Personalräte brauchen selbstbewusste Geschäftsführungen!
Was auf den ersten Blick erstaunlich klingt, ist bei näherem Hinsehen kein Widerspruch: Starke Personalräte brauchen selbstbewusste Geschäftsführungen!
Denn auch zwölf Jahre nach ihrer Einführung bleiben die Jobcenter ein besonderes Konstrukt und befinden sich zwangsläufig im Spannungsfeld der Interessen von BA einerseits und Kommune andererseits. Das wirkt sich auf die Beschäftigten der Jobcenter aus und macht die Arbeit der Jobcenterpersonalräte besonders herausfordernd. Zum Wohle der Jobcentermitarbeiterinnen und -mitarbeiter mitzubestimmen und mitzugestalten können die Jobcenterpersonalräte nur soweit, wie die Geschäftsführerinnen und Geschäftsführer selbstbewusst ihre Gestaltungsspielräume gegen-über den Trägern BA und Kommune nutzen.
Um ein eigenständiges Profil zu entwickeln und zu bewahren, braucht ein gut funk-tionierendes Jobcenter eine starke und selbstbewusste Geschäftsführung. Ein Jobcenterpersonalrat auf Augenhöhe kann eine gegenüber den Trägern selbstbewusst agierende Geschäftsführung unterstützen und im Wege der vertrauensvollen Zusammenarbeit auch treiben – zum Wohl der Kolleginnen und Kollegen. Mit einer Geschäftsführung, die den Konflikt mit der Trägerseite scheut, kann auch der engagierteste Jobcenterpersonalrat nur sehr begrenzt Verbesserungen durchsetzen und Verwerfungen abwehren.
Als dbb-Gewerkschaften fordern wir die Geschäftsführerinnen und Geschäftsführer auf und ermutigen sie, die ihnen vom Gesetzgeber eingeräumten Kompetenzen – im Zweifel auch einmal gegen eine Trägerhaltung – wahrzunehmen und dabei die Jobcenterpersonalräte im Rahmen ihrer Beteiligungsrechte umfassend einzubinden! Das macht die Jobcenter erfolgreich und stärkt gleichermaßen die Motivation der Beschäftigten.