12.04.2019 / dbb beamtenbund und tarifunion

Sicherheitskräfte an Verkehrsflughäfen dbb unterzeichnet Tarifvertrag – Jetzt ist Zahltag!

© Holgi / pixabay.com
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Wir haben lange verhandelt, wir haben erfolgreich gestreikt, jetzt wird es Zeit, dass unsere gemeinsame Arbeit auch Früchte trägt. Deshalb hat der dbb am 12. April 2019 den ausgehandelten Tarifvertrag mit dem BDLS (Bundesverband der Luftsicherheitsunternehmen) unterzeichnet. Die Verhandlungskommission aus komba- und VPS-Mitgliedern hat für die Annahme gestimmt.

So ist sichergestellt, dass der erste Erhöhungsschritt für §5er ab dem 1. April 2019 und für die übrigen Beschäftigten ab dem 1. Mai 2019 umgesetzt wird. Jede weitere Verzögerung des Abschlusses würde jeden einzelnen Beschäftigten bares Geld kosten. dbb Verhandlungsführer Volker Geyer: „Der Abschluss kann sich sehen lassen. Teilweise erhalten die Beschäftigten insgesamt deutlich über 10 Prozent Einkommenserhöhungen. Außerdem konnten wir einen Fahrplan für eine zügige Angleichung der Entgelte in allen Bundesländern durchsetzen. Das schafft Gerechtigkeit und zwar bundesweit – in Ost und West!“

Erfolgreiche Redaktionsverhandlungen
„In dieser Woche fanden letzte Redaktionsverhandlungen statt, in denen wir noch weitere Verbesserungen für die Beschäftigten erreichen und wichtige Punkte klarstellen konnten. Die Redaktion fand gemeinsam mit ver.di statt, um der Arbeitgeberseite klarzumachen, dass sich die Gewerkschaften nicht auseinanderdividieren lassen und gemeinsam für die Beschäftigten kämpfen“, so Geyer. Es wurde eine Regelung zur Besitzstandswahrung aufgenommen, nach der günstigere Regelungen aus Haustarifverträgen, Betriebsvereinbarungen und Arbeitsverträgen bestehen bleiben. Wir haben klargestellt, dass das bisher gezahlte Stundengrundentgelt nicht abgesenkt werden kann, und eine Zuordnungstabelle aufgenommen, die festlegt, welche bisherige Entgeltgruppe den neuen Entgeltgruppen entspricht. Des Weiteren haben die Gewerkschaften noch erreicht, dass die Besitzstandsregelung für die Beschäftigten in NRW, die in den Entgeltgruppen I und II eingesetzt wurden und eine Zulage erhalten haben, verbessert wird. Das Entgelt aus der bisherigen Eingruppierung für die Beschäftigten im Profiling / Interviewing wurde gesichert. Beschäftigte in Entgeltgruppe III in Hamburg, an die höhere Anforderungen bezüglich ihrer Ausbildung gestellt werden, erhalten eine Zulage. Außerdem wird eine Clearingstelle eingerichtet, die bei Streitigkeiten über die Auslegung des Tarifvertrags entscheiden soll. Die eigentlich vorgesehene verkürzte Frist zur Geltendmachung von Ansprüchen für Ausgeschiedene wird rückgängig gemacht.

Die wichtigsten Ergebnisse im Überblick

Die Entgelte werden wie folgt erhöht:

  • § 5 LuftSiG: Entgelterhöhung auf 19,01 Euro pro Stunde in drei Schritten zum 1. April 2019, 1. Januar 2020 und 1. Januar 2021 in allen Bundesländern
  • §§ 8, 9 LuftSiG (Personal- und Warenkontrolle): Entgelterhöhung auf 17,73 Euro pro Stunde in drei Schritten zum 1. Mai 2019, 1. Januar 2020 und 1. Januar 2021 (Ausnahmen: in Mecklenburg-Vorpommern, Sachsen, Sachsen-Anhalt und Thüringen auf 15,57 Euro pro Stunde sowie in Rheinland-Pfalz und dem Saarland auf 16,90 Euro pro Stunde; Ziel ist dort eine möglichst zügige Angleichung an die übrigen Bundesländer)
  • §§ 8, 9 LuftSiG: Entgelterhöhung auf 16,47 Euro pro Stunde in Baden-Württemberg, auf 15,76 Euro pro Stunde in München, Bremen, Hamburg, Hessen, Niedersachsen und Schleswig-Holstein, auf 15,48 Euro pro Stunde in NRW, 15,43 Euro pro Stunde in Berlin und Brandenburg, 15,33 Euro pro Stunde in Rheinland-Pfalz und Saarland, auf 14,22 Euro pro Stunde in Bayern (außer München) sowie auf 13,64 Euro pro Stunde in Mecklenburg-Vorpommern, Sachsen, Sachsen-Anhalt und Thüringen in drei Schritten zum 1. Mai 2019, 1. Januar 2020 und 1. Januar 2021 (die Angleichung zwischen den Bundesländern soll möglichst zügig erfolgen)
  • Service qualifiziert: Entgeltgruppe wird neu eingefhrt mit 12,00 Euro pro Stunde ab 1. Mai 2019, 12,44 Euro pro Stunde ab 1. Januar 2020 und 12,90 Euro pro Stunde ab 1. Januar 2021
  • Service: Entgelterhöhung auf 12,32 Euro pro Stunde in drei Schritten zum 1. Mai 2019, 1. Januar 2020 und 1. Januar 2021 in allen Bundesländern

Darüber hinaus wurde vereinbart, dass im Anschluss an die Entgelttarifverhandlungen die Verhandlungen über einen Entgeltrahmentarifvertrag und einen Manteltarifvertrag aufgenommen werden. In diesen Verhandlungen soll zuerst über Zulagen und Zuschläge und auch über eine neue Eingruppierungssystematik gesprochen werden.

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