Amtsangemessene Alimentation im Haushaltsjahr 2013
Besoldungsrunde 2013
Beamte haben Anspruch darauf, dass ihre Besoldung entsprechend den allgemeinen wirtschaftlichen und finanziellen Verhältnissen und unter Berücksichtigung der mit den Dienstaufgaben verbundenen Verantwortung regelmäßig angepasst wird. Dadurch soll dem Grundsatz der amtsangemessenen Alimentation Rechnung getragen werden, welcher dem Beamten die rechtliche und wirtschaftliche Unabhängigkeit sichern und einen seinem Amt angemessenen Lebenskomfort ermöglichen soll.
Widersprüche stehen als Downloade für die Statusgruppen bis A10 und ab A11 zur Verfügung.
- Dateien:
- Alimentation_2013_bis_A10.doc34 Ki
- Alimentation_2013_ab_A11.doc35 Ki
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