komba gewerkschaft bremen
Richtlinie über die Gewährung von Stipendien
in der Fassung vom 26. Oktober 2019
1. Die komba gewerkschaft bremen gewährt ihren Mitgliedern, die ausgebildet werden, Stipendien.
2. Das Stipendium beträgt für jede Berufsausbildung oder Anwärterzeit bei einem Beitritt
a. im ersten Ausbildungsjahr 50,00 Euro,
b. im zweiten Ausbildungsjahr 30,00 Euro,
c. im dritten Ausbildungsjahr 20,00 Euro
sowie
d. für das Bestehen der Abschlussprüfung 50,00 Euro.
Für die Wiederholung eines Ausbildungsjahres wird kein Stipendium gewährt.
3. Das Stipendium ist per Vordruck bei der komba gewerkschaft bremen zu beantragen. Für jede Zahlung ist ein separater Antrag zu stellen. Die Anspruchsvoraussetzung ist in geeigneter Form nachzuweisen.
4. Die Zahlung des Stipendiums erfolgt unter der Maßgabe, dass die komba gewerkschaft bremen Mitgliedschaft im Anschluss an den nach Nr. 2 geförderten Zeitraum mindestens zwei Jahre fortbesteht. Andernfalls ist die komba gewerkschaft bremen berechtigt, das Stipendium zurückzufordern. Dies gilt nicht, wenn die Mitgliedschaft gekündigt wird, weil der Arbeitgeber das Mitglied nicht weiter beschäftigt und daraufhin kein Beschäftigungsverhältnis innerhalb des Vertretungsbereichs der komba gewerkschaft bremen gefunden wird.
komba gewerkschaft bremen
Rembertistr. 28
28203 Bremen
Tel.: 0421 6900582 (AB)
von 9:00-12:00 Uhr
Mail: info(at)komba-bremen.de
Insta: @komba_bremen
(01.11.2024) Der Einzug der Mitgliedsbeiträge für das 6. Sextal erfolgt am 30. Dezember 2024 (Verwendungszweck = komba gewerkschaft bremen Mitgliedsbeitrag komba 11/2024).
(Änderungen) Sehr geehrte Mitglieder, damit Sie alle unsere Leistungen wahrnehmen können, aber auch um die Gewerkschaftsbeiträge richtig abrufen zu können, bitten wir Sie, etwaige Veränderungen durch Umzüge, Kontenänderungen, Arbeitgeberwechsel etc. ... mitzuteilen. Ein Änderungsformular finden Sie im Kasten "komba informativ".