22.07.2014 / komba gewerkschaft bremen

Besoldungsanpassung 2013 / 2014

Offener Brief an den Präsidenten des Senats Herrn Bürgermeister Jens Böhrnsen

Sehr geehrter Herr Bürgermeister,

der Verfassungsgerichtshof für das Land NRW hat mit dem Urteil v. 1. Juli 2014 (AZ. VerfGH 21/13) festgestellt, dass das nordrhein-westfälische Besoldungsanpassungsgesetz 2013/2014 mit der Landesverfassung Nordrhein-Westfalen in Verbindung mit Artikel 33 Absatz 5 des Grundgesetzes unvereinbar ist, soweit die Bezüge der Besoldungs- und Versorgungsempfänger der Besoldungsgruppen A 11 bis A 16 sowie der Besoldungsordnungen B,C,H,R und W betroffen sind. Das bremische Gesetz zur Anpassung der Besoldungs- und Beamtenversorgungsbezüge 2013/2014 vom 25. Juni 2013 (GBI.S.323) ist in den entscheidenden Regelungen mit dem nordrhein-westfälischen Gesetz inhaltsgleich.

Es dürfte von daher unstrittig sein, dass das Bremer Gesetz einer Überprüfung nach der Landesverfassung der Freien Hansestadt Bremen und dem Grundgesetz nicht standhalten würde.

Das Bundesverwaltungsgericht hat in seiner Entscheidung v. 27. Februar 2014 ( Az. BVerwG 2 C1.13 auch gesagt, dass die Beamtenbesoldung verfassungswidrig von der allgemeinen Einkommensentwicklung abgekoppelt wird, wenn der Gesetzgeber die Besoldungsentwicklung an Parameter knüpft, die die Tarifabschlüsse für den öffentlichen Dienst nicht mehr in den Blick nehmen.

Das bremische Gesetz zur Anpassung der Besoldungs- und Beamtenversorgungsbezüge 2013/2014 genügt nach unserer Auffassung diesen Anforderungen nicht und dürfte auch von daher nicht mit der Verfassung in Einklang zu bringen sein.

Die komba gewerkschaft bremen im dbb und tarifunion, fordert deshalb den Senat unverzüglich auf, entsprechend dem Tarifabschluss 2013/2014

  • die Grundgehaltssätze und Amtszulagen aller Besoldungsempfänger ab dem 1. Januar 2013 um 2,65 % vom Hundert,
  • die Grundgehaltsätze und Amtszulagen aller Besoldungsempfänger ab dem 1. Januar 2014 um 2,95 % vom Hundert,
  • die Versorgungsbezüge aller Versorgungsempfänger 1. Januar 2013 um 2,55 % vom Hundert sowie
  • die Versorgungsbezüge aller Versorgungsempfänger  ab dem 1. Januar 2014 um 2,85 vom Hundert

zu erhöhen.

Wir sehen unserer Diskussion in der Sache mit Interesse entgegen.

Mit freundlichen Grüßen

Lothar Rühl

Vorsitzender

 

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