BFH-Entscheidungen zur Einordnung der regelmäßigen Arbeitsstätte
Der Bundesfinanzhof hat mit zwei kürzlich veröffentlichten Entscheidungen (BFH vom 08.08.2013 VI R 59/12 und VI R 72/12) geklärt, ab welchem Zeitraum eine regelmäßige Arbeitsstätte begründet wird und wann nicht. Entscheidend ist dies in Hinsicht auf die Frage, ob der betroffene Arbeitnehmer „nur“ einen Fahrtkostenabzug auf der Grundlage der Entfernungspauschale (unbefristete Versetzung) oder nach Reisekostengrundsätzen in tatsächlicher Höhe als Werbungskostenabzug (vorübergehende Abordnung oder Versetzung) geltend machen kann.
Näheres entnehmen Sie bitte dem beigefügten Rundschreiben Nr. 16/2014 und der angefügten Anlage.
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