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Fachbereich Feuerwehr und Rettungsdienst

Fair, Transparent und Kommunikativ…

…so soll die Feuerwehr Bremen sein, so steht es im eigens erstellten Leitbild.

Doch anscheinend gilt dies nicht für die Amtsleitung der Feuerwehr Bremen.

Um die Schichten mit starker Unterdeckung abzufedern sollen die Kollegen und
Kolleginnen des 24-h-Dienstes Schichten als Verfüger leisten und die
Wachabteilungsleiter sollen mit in die Urlaubsquote integriert werden.

Über 250 Kollegen und Kolleginnen haben unterschrieben und demonstriert, dass sie dies
so nicht wollen.
Daraufhin haben Vertreter der Gewerkschaften im Zusammenschluss mit dem Personalrat
die Verhandlungen mit der Amtsleitung für eine faire und sozial verträgliche Lösung
aufgenommen.
Doch bislang ist von echten Kompromissen keine Spur. Ein Eiertanz von Zusagen und
Rücknahme derselben, keinerlei Bereitschaft zur Veränderung bezüglich der
Quotenregelung, keine konkrete Definition der sogenannten Sonderlage (Verlängerung
des Verfügerzeitraums auf 24 Std.) sowie dürftige Angebote für den Freizeitausgleich
sind das Fazit der bisherigen Verhandlungsrunde.

Zudem gibt es nun die klare Anordnung bereits für das Jahr 2024 jede Schicht pro Wache
einen Verfüger zu stellen.
Dies ist nicht nur völlig entgegen den Verhandlungen, sondern auch ohne
Rechtsgrundlage, da die gültige Dienstvereinbarung noch Bestand hat.

Dies ist besonders ein Schlag ins Gesicht für alle, die sich in den Verhandlungen um gute
Ergebnisse bemühen. Für die Kollegen und Kolleginnen die sich Gedanken gemacht und
lösungsorientierte Vorschläge vorgebracht haben und letztlich für alle Kollegen und
Kolleginnen im 24-h Dienst.
So ist fairer und wertschätzender Umgang miteinander nicht aus und so werden weder Vertrauen noch gegenseitiger
Respekt aufgebaut.

Wir fordern die Amtsleitung auf, sich auf ihr selbstgestaltetes Leitbild zu besinnen und
sich mit ausgeglichenen und fairen Bedingungen für beide Seiten an den Verhandlungen
zu beteiligen.

Gleichzeitig erwarten wir vom Personalrat, den per Bekanntmachung vorgelegten
Bedingungen so nicht zuzustimmen.

Zudem möchten wir darauf hinweisen, dass Änderungen zu bestehenden
Dienstvereinbarungen durch einzelne Maßnahmen herbeigeführt werden können.
Diese müssen durch den Personalrat mitbestimmt werden. Nach erfolgter
Zustimmung ist gemeinsam mit dem Personalrat der geänderte Bestandteil in die
Dienstvereinbarung aufzunehmen. Erst nach diesem abgeschlossenen Prozess kann
die Änderung der Belegschaft bekannt gemacht werden und damit verbundene
Anordnungen erfolgen.
Vor Abschluss dieses Prozesses sind Anordnungen, die geltenden
Dienstvereinbarungen widersprechen, rechtswidrig.

Wir möchten alle Kollegen und Kolleginnen bitten an den Personalversammlungen
am 15. & 16.11.2023 teilzunehmen und ihren Standpunkt zu den Entwürfen der
Amtsleitung zu vertreten.

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Kontakt

komba gewerkschaft bremen
Rembertistr. 28
28203 Bremen
Tel.:    0421 6900582 (AB) 
von     9:00-12:00 Uhr
Mail:   info(at)komba-bremen.de
Insta:  @komba_bremen

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