31.07.2014 / komba gewerkschaft bremen

Gespräch mit Finanzstaatsrat Henning Lühr über Konsequenzen aus NRW-Urteil –schnelles Handeln gefordert

Presseinformation
v. L.: Uwe Ahrens, Lothar Rühl, Henning Lühr, Jürgen Köster Bild: © komba bremen

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Vor dem Hintergrund des Urteils des Verfassungsgerichtshof in NRW vom 01.07.2014 traf sich der Vorstand der komba gewerkschaft bremen mit Finanzstaatsrat Lühr, um die Konsequenzen für die Bremer Beamtenschaft zu erörtern. Zu Beginn des Gesprächs forderte der Vorstand, dass das Urteil aus NRW als richtungsweisendes Urteil auch für Bremen Geltung erlangen muss und deshalb das Tarifergebnis aus dem Jahr 2013 zeit- und inhaltsgleich auf die Beamten übertragen werden muss.

Hintergrund: Mit Urteil vom 01.07.2014 hatte der NRW Verfassungsgerichtshof einem Normenkontrollantrag gegen das Besoldungsgesetz der Landesregierung, welches eine nach Besoldungsgruppen gestaffelte Übertragung des Tarifergebnisses vorsah, stattgegeben. Auch in Bremen ist lediglich eine gestaffelte Übertragung des Tarifergebnisses vorgesehen, so dass zu erwarten ist, dass auch dieses Gesetz einer gerichtlichen Überprüfung nicht standhalten wird.

„Die Beamtenschaft Bremens erwarte ein deutliches Signal in Richtung finanzieller Vergütung, da der öffentliche Dienst bereits über Jahrzehnte als Sparpotential herhalten musste. Mit den Einsparungen im öffentlichen Dienst -allein auf dem Rücken des Personals- müsse nun endgültig Schluss sein“, so Vorsitzender der komba Bremen, Lothar Rühl.

Staatsrat Lühr erklärte, dass der Bremer Senat sich derzeit mit dem Urteil und dessen Konsequenzen für das Besoldungsgesetz in Bremen  auseinander setze. Es sollen, so Lühr weiter, Anfang September alle betroffenen Gewerkschaften Bremens zu Verhandlungsgesprächen vom Senat eingeladen werden, um dem NRW Urteil Rechnung zu tragen. 

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