14.12.2023

Gleichgezogen! Der Abschluss für die Länder steht

© dbb
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Einkommensrunde 2023 mit der TdL

„Ja, wir haben ein Ergebnis erreicht, das in seiner Wertigkeit dem TVöD-Abschluss vom Frühjahr entspricht“, antwortete dbb Chef Ulrich Silberbach auf eine viel gestellte Frage. „Ein 1:1-Vergleich ist letztlich nicht möglich, weil TVöD und TV-L sich längst zu sehr unterscheiden. Aber unser Ziel, mit dem TVöD-Abschluss gleichzuziehen, haben wir grundsätzlich erreicht.“ Lange Zeit hatte sich die TdL (Tarifgemeinschaft deutscher Länder) geweigert, das Offensichtliche anzuerkennen. Erst in der dritten Verhandlungsrunde und nach unzähligen Streiks und Demonstrationen hat sie verstanden, dass sich mit defensiver Haushaltspolitik kein funktionierender öffentlicher Dienst gestalten lässt. „Wir haben heute nicht alles, aber wirklich viel erreicht“, bilanzierte Silberbach nach dreitägigem Verhandlungsmarathon. „Eine einzelne
Tarifrunde kann nicht die vielen Versäumnisse heilen, die die Blockadehaltung
der TdL während der letzten Jahre hat anwachsen lassen. Deshalb fordere ich heute
auch trotz des ordentlichen Tarifkompromisses, dass die Reise weitergehen muss. Dieser Abschluss muss ein Startschuss sein, den TV-L kontinuierlich weiterzuentwickeln.“

Das Ergebnis im Detail

Inflationsausgleich

  • 1.800 Euro Inflationsausgleich als Einmalzahlung (Azubis, Studierende, Praktikanten 1.000 Euro), Teilzeit anteilig. Dieser wird zum frühestmöglichen Zeitpunkt ausgezahlt.
  • Zusätzlicher Inflationsausgleich monatlich für Januar bis Oktober 2024 jeweils 120 Euro (Azubis, Studierende, Praktikanten monatlich 50 Euro), Teilzeit anteilig.

Entgelt

  • Die Einkommen erhöhen sich zum 1. November 2024 um 200 Euro und zum 1. Februar 2025 um weitere 5,5 Prozent.
  • Wird dabei insgesamt keine Erhöhung von 340 Euro erreicht, wird der betreffende Erhöhungsbetrag zum 1. Februar 2025 auf 340 Euro gesetzt.

Der Tarifvertrag hat eine Laufzeit von 25 Monaten.

Azubis, Studierende, Praktikanten

  • Erhöhung der Entgelte zum 1. November 2024 um einen Festbetrag in Höhe von 100 Euro und zum 1. Februar 2025 um einen weiteren Festbetrag in Höhe von 50 Euro.
  • Auszubildende, die ihre Ausbildung mindestens mit der Gesamtnote „Befriedigend“ abgeschlossen haben, werden bei dienstlichem bzw. betrieblichem Bedarf im unmittelbaren Anschluss an das Ausbildungsverhältnis in ein unbefristetes Arbeitsverhältnis übernommen.
  • Auszubildende, die ihre Ausbildung nicht mit mindestens der Gesamtnote „Befriedigend“ abgeschlossen haben, werden nach erfolgreich bestandener Abschlussprüfung bei dienstlichem bzw. betrieblichem Bedarf im unmittelbaren Anschluss an das Ausbildungsverhältnis für die Dauer von zwölf Monaten in ein Arbeitsverhältnis übernommen. Im Anschluss daran werden diese Beschäftigten bei entsprechender Bewährung in ein unbefristetes Arbeitsverhältnis übernommen.

Straßenbetriebsdienst und -bau
Für den Bereich des Straßenbetriebsdienstes und -baus wurde die Verhandlungsverpflichtung aus dem Einigungspapier von TdL und dbb von 2019 umgesetzt: Um der verstärkten Konkurrenzsituation zur Autobahn GmbH und dem Land Hessen Rechnung zu tragen, werden die Eingruppierungsregelungen
für den Straßenbetriebsdienst und -bau zum 1. Januar 2025 deutlich verbessert. Zukünftig sind Straßenwärter/-innen, denen zusätzliche Tätigkeiten übertragen worden sind, die Erfahrungen und eine zusätzliche Schulung voraussetzen, in die Entgeltgruppe 6 eingruppiert. Weitere Verbesserungen betreffen etwa Streckenwarte/-innen, Bauaufseher/-innen oder Kolonnenführer/-innen, für die Heraushebungsmerkmale in die EG 9a bei Erfüllen bestimmter Voraussetzungen geschaffen wurden. Die EG 3 ist zukünftig nicht mehr besetzt. Die Höhergruppierung erfolgt stufengleich auf Antrag.

Beschäftigte in der Pflege und in Gesundheitsberufen
Jeweils ab 1. Januar 2024 wird die dynamische Zulage für Pflegekräfte an Unikliniken/ZfP Ba-Wü von aktuell 143,92 Euro auf Pflegekräfte im Justiz- und Maßregelvollzug erstreckt. Außerdem gilt die dynamische Zulage für bestimmte Beschäftigte in Gesundheitsberufen an Unikliniken/ZfP Ba-Wü von aktuell 71,96     Euro auch für folgende Berufe im Justiz-/Maßregelvollzug: Ergotherapeutinnen/-
en, Logopädinnen/-en, medizinische/zahnmedizinische Fachangestellte, medizinisch-technische Assistentinnen/-en, pharmazeutisch-technische Assistentinnen/-en, Physiotherapeutinnen/-en, biologisch-technische Assistentinnen/-en und chemisch-technische Assistentinnen/-en.

Sozial- und Erziehungsdienst
Die Tarifparteien haben den Wegfall der besonderen Stufenlaufzeiten und die Anhebung der Entgeltgruppe S 9 zum 1. Oktober 2024 vereinbart. Die Überleitung wird im Rahmen der Redaktion in Anlehnung an die Regelungen bei der VKA vereinbart.
Die monatlichen Zulagen im Teil II Abschnitt 20 der Anlage A zum TV-L („Heimzulage“) werden je nach Einsatzbereich auf 100 Euro, 50 Euro bzw. 65 Euro zum 1. Oktober 2024 erhöht.
Kitabeschäftigte in den Stadtstaaten erhalten eine monatliche SuE-Zulage in Höhe von 
130 Euro. Beschäftigte in der Sozialen Arbeit in den Stadtstaaten erhalten eine monatliche SuE-Zulage in Höhe von 180,00 Euro. Diese Zulagen werden ab dem 1. Januar 2024 gezahlt.

Stadtstaatenzulage

  • Die vom Land Berlin bislang außertariflich gezahlte Hauptstadtzulage wird inhaltsgleich von der TdL und den Gewerkschaften tarifiert.
  • Für Bremen und Hamburg gibt es eine Gesprächszusage, nach der ab dem 1. Juli 2025 Gespräche mit dem Ziel geführt werden, auf Landesebene Regelungen über eine Zulage für Beschäftigte, die bürgernahe Dienste wahrnehmen, zu vereinbaren.

Fahrradleasing
Beschäftigte haben ab dem 1. Januar 2024 Anspruch darauf, künftige monatliche Entgeltansprüche durch Entgeltumwandlung für das Leasing eines Fahrrads zu verwenden, wenn und soweit die Entgeltumwandlung zum Fahrradleasing auch Beamtinnen und Beamten des jeweiligen Landes angeboten wird und der Arbeitgeber die Entgeltumwandlung zum Fahrradleasing auch den Tarifbeschäftigten anbietet.
Bietet der Arbeitgeber die Entgeltumwandlung zum Fahrradleasing einer/einem Beschäftigten an, muss er sie allen Beschäftigten anbieten.

Studentische Hilfskräfte
Zur Regelung der Arbeitsbedingungen der studentischen Beschäftigten vereinbaren die Tarifvertragsparteien die nachstehende schuldrechtliche Vereinbarung:

  • Mindestvertragslaufzeit: Die Beschäftigungsverhältnisse werden in der Regel für ein Jahr begründet; in begründeten Fällen können kürzere oder längere Zeiträume vereinbart werden.
  • Mindestentgelt: Das Stundenentgelt studentischer Beschäftigter beträgt für jede arbeitsvertraglich vereinbarte Stunde ab dem Sommersemester 2024 mindestens 13,25 Euro und ab dem Sommersemester 2025 mindestens 13,98 Euro.

Diskussion und Bewertung

Verhandlungs- und Bundestarifkommission des dbb haben sich die Bewertung des Abschlusses nicht leichtgemacht. „Vieles ist in die Diskussion eingeflossen“, resümierte dbb Tarifchef Volker Geyer, „die berechtigte Erwartungshaltung der Beschäftigten, die guten Demos und Streiks, die wir bundesweit hingelegt haben, und auch unsere Verantwortung für einen zukunftsfähigen öffentlichen Dienst. In diesem Sinne haben wir den erzielten Kompromiss letztendlich als hilfreich angesehen, haben der TdL aber gleichzeitig klargemacht, dass der Abschluss kein Freifahrtschein für einen gut zweijährigen Dornröschenschlaf ist. Es gibt weiterhin viel zu tun, um Lehrkräfte, Polizistinnen und Polizisten, Pflegerinnen und Pfleger und all die anderen Beschäftigten im Landesdienst zu halten oder überhaupt erst dorthin zu locken. Die Länder bleiben in der Pflicht!“
 

Kein Zeitspiel bei der Übertragung auf Landes-/
Kommunalbeamtinnen/-beamte und Pensionärinnen/Pensionäre

Das fängt schon damit an, dass wir erwarten und als dbb Familie dafür kämpfen werden, dass die Länder die linearen Komponenten des Tarifabschlusses zeit- und inhaltsgleich auf die Landes-/ Kommunalbeamtinnen/-beamte und Pensionärinnen/Pensionäre sowie auf die betroffenen Pensionäre übertragen. Zeitspiel werden wir nicht dulden.

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