Mitgliederinfo zu den Widersprüchen amtsangemessene Alimentation
Zwischenstand
Für den dbb bremen führt die dbb Bundesleitung bezüglich amtsangemessener Alimentation drei Musterwidersprüche durch. Diese sind nach Bescheiderteilung durch Performa Nord nunmehr seit Februar 2014 auf dem Klageweg beim Verwaltungsgericht Bremen. Diese Verfahren müssen nun abgewartet werden.
Die Senatorin für Finanzen hatte bereits Mitte letzten Jahres mitgeteilt, das für den Fall, dass der dbb bremen Musterklagen betreibt, die übrigen Anträge und Widersprüche ruhend gestellt würden und gleichzeitig würde die Freie Hansestadt Bremen dann insoweit auf die Einrede der Verjährung verzichten. Diese Antragsteller und Widerspruchsführer würden dann so behandelt wie die Kläger der Musterverfahren.
Am 15.09.2013 haben wir zu diesem Thema informiert.
Wenn also ein Widerspruch gestellt worden ist, muss zur Zeit in dieser Hinsicht nichts weiter unternommen werden.
Widersprüche sind jährlich wiederholt zu beantragen, damit die Ansprüche auch weiterhin gewahrt bleiben.
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