Senat beschließt neuen Vorschlag zur Beamtenbesoldung
Pressedienst
In seiner Sitzung am 30. September 2014 hat der Senat aufgrund des Urteils des Verfassungsgerichtshofs NRW in Münster und nach Gesprächen mit dem DBB und der KOMBA-Gewerkschaften einen Entwurf für ein neues Bremisches Besoldungserhöhungsgesetz 2013/2014 beschlossen.
Folgende Regelung ist vorgesehen:
in den Besoldungsgruppen A 2 bis A 10
2,65 % ab dem 1. Mai 2013
2,95 % ab dem 1. Mai 2014
in den Besoldungsgruppen A 11 und A 12
1,5 % und eine Erhöhung der Grundgehaltssätze um 30 Euro monatlich
ab dem 1. Mai 2013
1,5 % und die Erhöhung der Grundgehaltssätze um 40 Euro monatlich
ab dem 1. Mai 2014
in den übrigen Besoldungsgruppen der Besoldungsordnungen A, B, C, R und W
1,5 % sowie Erhöhung der Grundgehaltssätze um 30 Euro ab dem
1. September 2013
1,5 % sowie Erhöhung der Grundgehaltssätze um 40 Euro ab dem
1. September 2014
Anwärterbezüge
2,65 % ab dem 1. Mai 2013,
2,95 % ab dem 1. Mai 2014
Dies bedeutet für die Besoldungsgruppen bis A 12 gegenüber der bisher bestehenden gesetzlichen Regelung ein Vorziehen der Anpassung auf den 1. Mai 2013 bzw. 2014. Nach Auskunft aus dem Hause Finanzen gilt für Versorgungsempfänger eine um jeweils 0,2 % verringerte Erhöhung. Der eingesparte Betrag wird der Versorgungsrücklage zugeführt.
Zwar ist hiermit die letztes Jahr beschlossene „Nullrunde“ vom Tisch. Die KOMBA Gewerkschaft und der dbb bremen bestehen aber weiterhin auf ihrer Forderung der 1:1 Übernahme des Tarifabschlusses.
Der Entwurf des neuen Besoldungserhöhungsgesetzes wird im Oktober/November 2014 in der Bremischen Bürgerschaft beraten, so dass noch im Dezember 2014 die geänderte Besoldung gezahlt werden könnte..
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