04.07.2013 / komba gewerkschaft

Positionen des Bundesfachbereichs Sozial- und Erziehungsdienst der komba gewerkschaft zur Umsetzung des U3-Rechtsanspruches

"Provisorien dürfen keine Dauerlösung werden" bis "Attraktivität des Erzieherberufes steigern"

Aufgrund des am 16. Dezember 2008 in Kraft getretenen Kinderfördergesetzes (KiföG) müssen die Kommunen ab dem 01. August 2013 den Rechtsanspruch auf einen Platz in einer Tageseinrichtung oder Tagespflege für Kinder ab Vollendung des ersten Lebensjahres erfüllen. Aufgrund einer Vielzahl von Gründen ist die Umsetzung des Rechtsanspruches -sprich die Schaffung einer ausreichenden Anzahl an Betreuungsplätzen -bisher vielerorts kurz vor dem Startschuss noch nicht im erforderlichen Maße erfolgt.

Der Bundesfachbereich Sozial - und Erziehungsdienst begleitet bereits seit dem ersten Krippengipfel 2011 die Umsetzung des Rechtsanspruchs auf U 3-Betreuung und deren Auswirkungen auf die Beschäftigen der Tageseinrichtungen sehr kritisch. Dabei ist das Wichtigste, dass das Wohl der dort betreuten Kinder nicht gefährdet werden darf. Um dies weiterhin gewährleisten zu können, stellt der Bundesfachbereich Sozial-und Erziehungsdienst die folgenden Forderungen auf.

Den Landesgewerkschaften dient das Positionspapier als Argumentationshilfe, individuell mit den landesrechtlichen Forderungen auf Grundlage der unterschiedlichen Bildungsgesetzen unterfüttert.

Das Positionspapier des Bundesfachbereichs Erziehung "Umsetzung des U3-Rechtsanspruches" (Stand Juni 2013) als pdf-Dokument zum Downloaden.

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Imagefilm der komba gewerkschaft

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